Diese Seite beinhaltet die häufigsten Fragen und Antworten über die Einreisebedingungen in die Republik Kroatien hinsichtlich der Einschränkungen, die wegen der Coronavirus-Ausbreitung in Kraft sind.
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Muss ich nach der Einreise in die Republik Kroatien in der Selbstisolation bleiben?
Nein. Die Maßnahme der Selbstisolation wird an den Grenzübergängen nicht mehr allen Einreisenden in die Republik Kroatien auferlegt. Es ist möglich, diese Maßnahme jenen Personen aufzuerlegen, für die bei der Grenzkontrolle festgestellt wird, dass sie im Kontakt mit einem COVID-Erkrankten war. Bei der Einreise in die Republik Kroatien wird die kroatische Polizei Ihnen das Flyer einhändigen, das die Anweisungen und Empfehlungen des Kroatischen Institutes für die öffentliche Gesundheit beinhaltet und an die Sie sich in den nächsten 14 Tagen halten müssen.
Ich bin vor dem 9.5.2020 in die Republik Kroatien eingereist und mir wurde die Maßnahme der Selbstisolation verordnet. Muss ich auch weiterhin in der Selbstisolation bleiben?
Alle Selbstisolationsmaßahmen, die die Grenzpolizei verordnet hat, wurden mit dem 09.5.2020 aufgehoben. Die Personen, denen die Selbstisolation vor dem 09.5.2020 verordnet wurde, müssen nach der Einreise in die Republik Kroatien 14 Tage lang die Anweisungen und die Empfehlungen des Kroatischen Institutes für die öffentliche Gesundheit beachten.
Welche Dokumentation müssen die kroatischen Staatsbürger bei der Einreise in die Republik Kroatien vorlegen, wenn sie keinen Wohnort oder Aufenthalt in der Republik Kroatien haben?
Die kroatischen Staatsbürger sowie ihre Familienangehörigen, die keine kroatische Staatsbürgerschaft besitzen, brauchen die Voraussetzungen für die Einreise in die Republik Kroatien nicht zu beweisen und für die Einreise in die Republik Kroatien genügt ihnen nur der Pass oder Personalausweis.
Ich bin ausländischer Staatsbürger und besitze eine Immobilie oder Wasserfahrzeug in Kroatien. Welche Dokumente muss ich an der Grenze vorlegen, damit ich in die Republik Kroatien einreisen kann?
Bei der Einreise in die Republik Kroatien ist es notwendig, die Eigentumsurkunde, Verkaufsvertrag oder ein anderes Dokument vorzulegen, aus dem sichtbar ist, dass Sie Eigentümer der Immobilie oder des Wasserfahrzeugs sind. In diesem Fall wird Ihnen und den Angehörigen Ihres engeren Familienkreises die Einreise nach Kroatien ermöglicht.
Ich bin ausländischer Staatsbürger, ich besitze eine Immobilie in der Republik Kroatien und plane, nach einer längeren Zeit nach Kroatien zu fahren, um dort das Haus in Ordnung zu bringen. Können meine Frau und Kinder mitreisen und muss ich nach der Einreise nach Kroatien ins häusliche Quarantäne gehen?
Ihre Frau, Kinder sowie Ihre Familienangehörigen dürfen nach Kroatien einreisen. Die Selbstisolationsmaßnahme ist nicht notwendig. Sie müssen sich aber während des Aufenthaltes in der Republik Kroatien an die Anweisungen und Empfehlungen des Kroatischen Institutes für die öffentliche Gesundheit halten (minimalen Abstand von 1,5 m beachten, Händeschütteln und engere Kontakte ausweichen oder ähnliches).
Ich bin Staatsangehöriger eines EU- und EWR-Staates und ich reise nach Kroatien, um dort an einem Geschäftstreffen teilzunehmen. Ich habe eine Freundin, auch EU-Staatsbürgerin, mit der ich seit 4 Monaten zusammen bin und die mich auf meiner Reise gerne begleiten würde. Was brauche ich für die Einreise in die Republik Kroatien und kann meine Freundin mitreisen?
Ihnen wird die Einreise nach Kroatien ermöglicht, nur müssen Sie im Besitz der Einladung eines Unternehmens zum Geschäftstreffen in der Republik Kroatien besitzen. Ihre Freundin erfüllt zurzeit keine Voraussetzungen für die Einreise nach Kroatien, außer wenn die Einladung auch sie betrifft.
Ich bin Staatsbürgerin des Staates, der kein EU- oder EWG-Mitglied ist, mein Mann ist Staatsbürger der Republik Kroatien und wegen der durch COVID-19 bedingten Situation leben wir seit zwei Monaten getrennt. Kann ich in die Republik Kroatien einreisen, um meinen Mann zu besuchen?
Zum Zwecke der Familienzusammenführung werden wir Ihnen die Einreise in die Republik Kroatien ermöglichen. Am Grenzübergang müssen Sie die Dokumente vorlegen, aus denen eindeutig sichtbar ist, dass Sie mit einem kroatischen Staatsbürger verheiratet sind (z.B. Trauungsschein).
Ich bin Staatsbürger eines Staates, der kein EU- oder EWG-Mitglied ist. Ich habe einen geregelten Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis in der Republik Kroatien. Kann ich nach Kroatien einreisen, um meine Arbeit wieder aufzunehmen, da wegen COVID-19 meine Firma zwei Monate lang geschlossen wurde? Brauche ich einen Passierschein bis zu meinem Arbeitsplatz?
Sie erfüllen alle Voraussetzung für die Einreise in die Republik Kroatien. Was die Passierscheine betrifft, sind sie nicht mehr notwendig
Ich bin Staatsbürger eines Staates, der kein EU-oder EWG-Mitglied ist. Meine Mutter ist gestern in der Republik Kroatien gestorben. Kann ich nach Kroatien einreisen, um an ihrem Begräbnis teilzunehmen?
Wir werden Ihnen die Reise zur Bestattung ermöglichen. Am Grenzübergang müssen Sie beweisen, dass es sich um einen Todesfall handelt. Sie sind jedoch verpflichtet, ohne Verzug zum Ort der Bestattung zu reisen und unmittelbar nach der Bestattung wieder in Ihr Herkunftsland zurück zu reisen. Während Ihres Aufenthaltes in der Republik Kroatien müssen Sie die Empfehlungen und Anweisungen des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit befolgen (Mindestabstand von 1,5 m, Händeschütteln und nahe Kontakte vermeiden, Schutzmasken in geschlossenen Räumen tragen, usw.).
Ich bin Staatsbürger des Staates, der kein EU-oder EWG –Mitglied ist. Ich bin schwer krank und habe einen Untersuchungstermin in der Klinik Rebro in Zagreb. Ich besitze die sämtliche Dokumentation und die Einladung des Krankenhauses zur Untersuchung. Kann ich nach Kroatien einreisen, um mich untersuchen zu lassen?
Es wird Ihnen die Einreise in die Republik Kroatien ermöglich, und zwar wegen der dringenden und unaufschiebbaren Gesundheitsgründen. Bei der Einreise müssen Sie am Grenzübergang die entsprechende Dokumentation vorlegen.
Textquelle: https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213 (23.05.2020.)
Quelle der Fotografie: https://www.koronavirus.hr/latest-news/frequently-asked-questions-and-answers-regarding-the-conditions-of-entry-into-the-republic-of-croatia/658